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Aktuelles

2017

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Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark als Interessenvertretung aller EigentümerInnen im Bundesland Steiermark sieht es als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, auf die Sorgen und Probleme seiner Mitglieder einzugehen und für diese zu kämpfen. Als starke „Stimme“ der steirischen Haus-, Grund- und WohnungsbesitzerInnen bemüht man sich dort sehr darum, deren Anliegen auch an die Entscheidungsträger der zukünftigen Bundesregierung heranzutragen und auf Missstände in der privaten Wohnwirtschaft aufmerksam zu machen. Ein Katalog der wichtigsten Anliegen wird persönlich von den Vertretern des ÖHGB Steiermark beim Wahlsieger und voraussichtlich zukünftigen Bundeskanzler Sebastian Kurz vorgelegt werden.

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Seit Herbst 2016 ist das zentrale Kontenregister beim BMF in Betrieb. Gespeichert ist, wer bei welchen Kreditinstituten welche Konten hat, wann das jeweilige Konto eröffnet worden ist und gegebenenfalls auch, wann es geschlossen wurde.

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Anlässlich des 4. Steirischen Eigentümertages am 29. September 2017 stattete Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling dem ÖHGB Steiermark in der Grazer Stadthalle einen kurzfristig angesetzten Überraschungsbesuch ab. Er zeigte sich über dieses vom Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund, Landesverband Steiermark (ÖHGB Steiermark) organisierte Treffen der EigentümerInnen von Haus, Grund und Wohnung sehr angetan.

Hier die 10 wichtigsten Aussagen seiner Auftaktrede ...

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Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Vorbehalts- und Zuwendungsfruchtgenuss. Beim ersteren wird das Eigentum an einer Sache, z. B. an einem Zinshaus, übertragen, doch behält sich der Alt-Eigentümer das Fruchtgenussrecht vor und setzt die Vermietung fort. Beim Zuwendungsfruchtgenuss dagegen wird das Fruchtgenussrecht selbst an einen Dritten übertragen.

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