Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landesverbandes Steiermark des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes
1. Präambel
Der Landesverband Steiermark des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (im Folgenden kurz als „ÖHGB LV Steiermark“ bezeichnet) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich vorwiegend aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Er hat seinen Sitz in Graz, erstreckt seine Tätigkeit jedoch auf das gesamte Gebiet der Republik Österreich.
Der ÖHGB LV Steiermark stellt als Teilverband des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes als Interessenvertretung die Vereinigung aller Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer dar, die Immobilieneigentum besitzen. Er bezweckt die Interessenwahrnehmung, den Schutz und die Förderung der Grund-, Haus- und Wohnungseigentümer. Ihm obliegt die Standes- und Interessenvertretung der ihm angehörenden Grund-, Haus- und Wohnungseigentümer.
Im Besonderen obliegt dem ÖHGB LV Steiermark die Beratung und Information seiner Mitglieder zu allen miet- und wohnrechtlichen Themen, die Zurverfügungstellung von Infounterlagen und Mustern zu dieser Thematik und die Durchführung von Abfragen (z.B. betreffend Bonität, Grundeigentum) rund um das Immobilieneigentum.
Zu diesem Zweck hat der ÖHGB LV Steiermark in seiner Verbandskanzlei in der Naglergasse 50, 8010 Graz, ein Beratungsservice, betreut durch miet- und wohnrechtlich spezialisierte Juristen, eingerichtet.
2. Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder des ÖHGB LV Steiermark können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die Eigentümer eines Hauses, Hausanteils, einer Wohnung oder eines Grundes sind, deren Eltern, Vormünder, Kuratoren oder von ihnen als Vertreter namhaft gemachte Hausverwalter.
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund einer elektronischen Anmeldung über die Website des ÖHGB LV Steiermark. Über die Aufnahme entscheidet die Verbandsleitung und kann diese auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit dem Beitritt wird ein Mitgliedschaftsverhältnis im Sinne der Vereinssatzung begründet.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Kalenderjahr der Anmeldung und wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Mit dem Beitritt wird der kalenderjährliche Mitgliedsbeitrag samt Einschreibgebühr sofort fällig. Die folgenden jährlichen Mitgliedsbeiträge werden Anfang eines jeden Jahres mittels postalisch oder elektronisch übermittelter Rechnung vorgeschrieben und entsprechend der Vorschreibung fällig.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Einschreibgebühr wird von der Verbandsleitung im laufenden Kalenderjahr jeweils für das darauffolgende Kalenderjahr festgesetzt. Dabei wird auf die allgemeine Preisentwicklung nach dem jeweils aktuellen Verbraucherpreisindex bzw. seinem Nachfolgeindex Bedacht genommen. Es kann daher zu Änderungen der Höhe des Mitgliedsbeitrages kommen. Wird der Mitgliedsbeitrag trotz Fälligkeit nicht bezahlt, ist der ÖHGB LV Steiermark berechtigt vom Mitglied zusätzlich Verzugszinsen und Mahnspesen von bis zu € 20,– je Mahnung zu begehren.
Die Mitgliedschaft umfasst sämtliche Liegenschaften im Eigentum des Mitglieds, mögen sie auch erst nachträglich erworben werden. Bei gemeinschaftlichen Mitgliedschaften sind nur die gemeinschaftlichen Liegenschaften von der Mitgliedschaft umfasst.
Die Mitgliedschaft endet
- durch Kündigung seitens des Mitglieds. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum 31.12. jeden Jahres möglich und muss mindestens drei Monate vorher – sohin bis spätestens 30.09. jeden Jahres – schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt des Einlangens beim ÖHGB LV Steiermark. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.
- durch Tod des Mitglieds bzw. bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit.
- durch Ausschluss durch die Verbandsleitung. Ein Ausschluss ist bei Schädigung des Ansehens oder der Belange des Vereins oder des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums, bei Nichterfüllung der dem Mitglied nach der Satzung obliegenden Pflichten (insbesondere zur rechtzeitigen Zahlung des Mitgliedsbeitrages) und bei Vorliegen sonstiger wichtiger Gründe zulässig.
Die Mitgliedschaft kann auf mit dem Mitglied in Zusammenhang stehende Dritte übertragen werden (z.B. bei Veräußerung einer Liegenschaft vom Verkäufer auf den Käufer), sofern das scheidende Mitglied, das künftige Mitglied und der ÖHGB LV Steiermark dem zustimmen. Eine (anteilige) Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages an das scheidende Mitglied erfolgt nicht. Wurde der Mitgliedsbeitrag noch nicht vorgeschrieben, erhält das im Zeitpunkt der Rechnungserstellung in der Mitgliederdatenbank hinterlegte Mitglied die Vorschreibung.
3. Leistungserbringung
Der ÖHGB LV Steiermark bietet seine Serviceleistungen ausschließlich Mitgliedern für die Dauer deren Mitgliedschaft an, soweit diese ihren ihnen nach der Satzung obliegenden Pflichten, insbesondere der rechtzeitigen Zahlung des Mitgliedsbeitrages, nachkommen. Sofort ab vollständiger Zahlung des Mitgliedsbeitrages samt Einschreibgebühr kann jedes neue Mitglied die Serviceleistungen des ÖHGB LV Steiermark in Anspruch nehmen – wobei der ÖHGB LV Steiermark einen Nachweis der Zahlung verlangen kann.
Rechtsberatungsleistungen werden durch das Beratungsteam des ÖHGB LV Steiermark sowohl persönlich (ausschließlich gegen Terminvereinbarung) in der Verbandskanzlei oder virtuell (z.B. via Zoom), elektronisch (per E-Mail) oder telefonisch während der Kanzleiöffnungszeiten erbracht.
Die Zurverfügungstellung von Infounterlagen und Mustern, sowie die Übermittlung von Abfrageergebnissen erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Wege (per E-Mail). Wünscht das Mitglied ausdrücklich eine postalische Zustellung, so ist dies ausschließlich gegen Zahlung einer Versand- und Bearbeitungspauschale möglich. Die persönliche Ausfolgung von Infounterlagen und Mustern ist grundsätzlich kostenlos möglich – doch sind die Muster für eine elektronische Verarbeitung optimiert und lassen Großteils kein händisches Ausfüllen zu.
Die für die Bearbeitung von Anfragen erforderlichen Unterlagen sind dem ÖHGB LV Steiermark seitens des Mitgliedes vollständig und in Kopie oder in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Sämtliche in Papierform zur Verfügung gestellte Unterlagen werden eingescannt, elektronisch abgelegt und anschließend vernichtet. Es erfolgt dabei keinerlei Prüfung auf deren Originalität – keinesfalls dürfen daher Originalurkunden übergeben werden.
Sämtliche elektronische Anfragen werden ausschließlich während der Kanzleiöffnungszeiten abgefragt und – wie alle anderen Anfragen auch – bearbeitet.
4. Zustellanschrift
Mitglieder sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer Zustellanschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Solange keine Mitteilung erfolgt ist, erfolgen Zustellungen weiterhin an die bislang bekannte Zustellanschrift. Sollten an diese keine Zustellungen mehr möglich sein, werden Zustellungen bis zur Bekanntgabe der aktuellen Zustellanschrift eingestellt, dies aber ohne Wirkung auf allfällig mit der Zustellung verbundene Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages).
5. Veranstaltungen
Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt schriftlich. Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und – soweit diese kostenpflichtig ist – die Rechnung, die vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn der Seminarbeitrag vor deren Beginn beim ÖHGB LV Steiermark eingelangt ist.
Stornobedingungen
Stornierungen sind bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, bei späteren Stornierungen werden 50 % des Seminarbeitrags, bei Stornierung am Tag der Veranstaltung oder Nichterscheinen der volle Seminarbeitrag in Rechnung gestellt. Stornierungen erfordern die Schriftform.
Seminarbeitrag
Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Umsatzsteuer. Für jede Veranstaltung gelten die auf dem jeweiligen Veranstaltungsprospekt angebotenen Konditionen für Ermäßigungen. Ermäßigungen sind nicht addierbar.
Der Seminarbeitrag ist sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Wird der Seminarbeitrag trotz Fälligkeit nicht bezahlt, ist der ÖHGB LV Steiermark berechtigt vom Teilnehmer zusätzlich Verzugszinsen und Mahnspesen von bis zu € 20,– je Mahnung zu begehren.
Programmänderungen
Der ÖHGB LV Steiermark behält sich das Recht vor, sachlich begründete Änderungen im angekündigten Programm oder in dessen Ausführung (z.B. Austausch von Vortagenden) unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Insbesondere behält sich der ÖHGB LV Steiermark das Recht vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Vortragenden, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) auch kurzfristig abzusagen oder zu kürzen. Im Falle einer Absage bzw. Kürzung werden die Teilnehmer umgehend informiert und der Seminarbeitrag wird (anteilig) rückerstattet. Weiters behält sich der ÖHGB LV Steiermark vor, die Veranstaltungsform (online/Präsenz) aus organisatorischen Gründen zu ändern. Die Teilnehmer werden rechtzeitig über die Änderung informiert und können die Teilnahme allenfalls kostenlos stornieren.
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sich An-/Abreise und Unterkunft auf eigene Kosten zu organisieren. Im Falle einer Veranstaltungsabsage seitens des ÖHGB LV Steiermark ist jeder Teilnehmer selbstständig dafür verantwortlich, eine rechtzeitige Stornierung allfälliger Buchungen/Reservierungen vorzunehmen. Der ÖHGB LV Steiermark übernimmt keine Haftung für dem Teilnehmer allenfalls anfallende Stornierungskosten im Falle einer (kurzfristigen) Veranstaltungsabsage.
Bildrechte
Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto- und/oder Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese werden vom ÖHGB LV Steiermark allenfalls zur Presse-Berichterstattung verwendet und/oder in (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht.
6. Datenschutz
Mitgliederdaten und Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen werden vom ÖHGB LV Steiermark streng vertraulich behandelt und zum Zwecke der Mitglieder- bzw. Teilnehmerverwaltung, -betreuung und -information und der Erfüllung des Vereins- bzw. Veranstaltungszweckes zweckes elektronisch verarbeitet. Dem ÖHGB LV Steiermark ist der Schutz der Mitglieder- bzw. Teilnehmerdaten ein wichtiges Anliegen.
Das mit dem Beitritt entstehende Mitgliedschaftsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem ÖHGB LV Steiermark bzw. das mit der Anmeldung zur Veranstaltung entstehende Vertragsverhältnis ist Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Datenübermittlungen finden nur innerhalb des ÖHGB LV Steiermark sowie zu Auftragsverarbeitern (wie z.B. Druckereien oder Versandagenturen) statt. Daten können aber auch an den Dachverband, den Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes, weitergeleitet werden. Dieser unterstützt den ÖHGB LV Steiermark rechtlich, steuerlich und administrativ und insbesondere in dessen Funktion als Interessenvertretung. Er übernimmt zudem etwa die Abwicklung von gemeinsam Projekten und Veranstaltungen, die Durchführung von Kursen und Fortbildungen und die Unterstützung und Zusammenarbeit in Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Zu keiner Zeit werden Daten an Drittländer oder internationale Organisationen weitergegeben.
Eine Datenverarbeitung erfolgt so lange, als eine Mitgliedschaft bzw. Anmeldung zur Veranstaltungsteilnahme aufrecht ist und/oder noch Ansprüche aus der Mitgliedschaft bzw. Teilnahme an der Veranstaltung bestehen können, sofern nicht gesetzlich längere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung, Scoring, Profiling oder Vergleichbares statt.
Jedes Mitglied bzw. jeder Veranstaltungsteilnehmer hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung, sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit. Sieht ein Mitglied bzw. Veranstaltungsteilnehmer den Schutz seiner personenbezogenen Daten beeinträchtigt, hat es zudem das Recht sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) zu beschweren.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
ÖHGB LV Steiermark
Naglergasse 50, 8010 Graz
ZVR-Zahl: 521213581
0316/829519
office@hausbesitzer.at
7. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Graz. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis sowie für solche im Zusammenhang mit Veranstaltungen wird die Anwendung des österreichischen Rechts und als Gerichtsstand Graz vereinbart.
8. Geschlechtsneutralität
Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen jeden Geschlechts.
Mit der Anmeldung zur Mitgliedschaft sowie zu Veranstaltungen akzeptiert der Anmelder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ÖHGB LV Steiermark und erkennt diese ausdrücklich als verbindlich an. Davon abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich mit der Verbandsleitung des ÖHGB LV Steiermark vereinbart wurden.
Landesverband Steiermark des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes
März 2024