Der 6. Steirische Eigentümertag in Graz vermittelte mit hochkarätigen Vorträgen und einer lebhaften Podiumsdiskussion neue Blickwinkel auf die Welt der Immobilienwirtschaft und gab Eigentümern, Vermietern und Branchenvertretern frische Impulse. Die Veranstaltung am 14. Juni 2024 lockte 250 Personen in die Aula der Alten Universität Graz. Weitere 10.465 Interessierte aus ganz Österreich nahmen via Online-Stream teil.
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 21. März 2024 in Gestalt des Haftungsrechts-Änderungsgesetzes 2024 (HaftRÄG 2024) durch die Schaffung eines § 1319b ABGB die Haftung für Personen- und Sachschäden durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste neu geregelt.
Zunehmend kommt es bei der Vermietung zur nur teilweisen Bezahlung des Mietzinses oder sogar zu völligen Mietausfällen. Darüber hinaus häufen sich Schäden am Mietobjekt oder den mitvermieteten Einrichtungsgegenständen, und die Kaution reicht nicht aus, die Kosten dieser Schäden zu decken. Wir informieren im Folgenden über Werkzeuge, um Mietausfälle im Vorfeld zu vermeiden und sich gegen Mietnomaden und Mietausfälle zu schützen.
Der OGH hatte sich jüngst in der Vollanwendung des MRG mit dem Antrag eines Mieters auf Austausch seiner nicht brandhemmend ausgeführten Wohnungseingangstür zu befassen.
Das erneuerbare Wärmegesetz (EWG) wurde Mitte Dezember im Nationalrat beschlossen. Ab 2024 gilt ein Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen im Neubau.
Nach Ansicht des OGH verstößt folgende Formulierung in einer Wertsicherungsklausel bei Wohnraummietverträgen gegen § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG: „… Sollte dieser Index nicht verlautbart werden, gilt jener als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht.“
Mit 1. Juli 2023 ist für die Vermietung von Wohnraum das „Bestellerprinzip“ in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass der Immobilienmakler mit dem Wohnungssuchenden keine Provision vereinbaren darf, wenn der Vermieter als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat.
Im Sinne einer effizienten und sparsamen öffentlichen Verwaltung wird es immer mehr zur Regel, dass Post des Finanzamtes nicht mehr als Brief zugeschickt wird, sondern in die FinanzOnline-Databox gestellt wird. Diese Databox ist ein elektronischer Briefkasten, in den das Finanzamt seine Post an alle, die einen FinanzOnline-Zugang haben, „einwerfen“ darf.