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Immer öfter kommt es bei der Rückgabe von Mietobjekten zu Problemen. Auf Grund von Schäden am Mietobjekt oder infolge von Mietzinsrückständen gibt es häufig Streitigkeiten über die Rückgabe der Kaution bzw. über die Höhe des Anteils der Kaution, der an den Mieter zurückzuzahlen ist.

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Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde als zusätzliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeit die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) eingeführt. Im Unterschied zur linearen AfA, bei der die Abschreibung über die Nutzungsdauer jährlich in konstanter Höhe erfolgt, ist bei der degressiven AfA ein konstanter Prozentsatz von maximal 30% auf den jeweiligen (Rest)Buchwert vorgesehen.

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