Aus dem (Nicht)Vorliegen eines Wohnsitzes ergeben sich erhebliche steuerliche Konsequenzen, wie die unbeschränkte oder beschränkte Einkommensteuerpflicht oder auch die Leistung von Wohnsitzabgaben. Die Bundesabgabenordnung (BAO) regelt, dass ein Wohnsitz dort begründet wird, wo jemand eine Wohnung innehat und die Umstände darauf schließen lassen, dass diese beibehalten und benutzt wird.
Die Unterscheidung zwischen der Vermietung zu Wohnzwecken und zu anderen Zwecken war seit jeher von Bedeutung, ist die Vermietung von Wohnräumen doch gebührenrechtlich privilegiert. Seit 2017 sind Wohnungsmietverträge überhaupt gebührenfrei. „Wohnräume“ sind Gebäude(teile), die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich sonstiger selbständiger Räume und anderer Teile der Liegenschaft, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind, wie z.B. Kellerabteile oder Abstellplätze.
In einem kürzlich veröffentlichten Erkenntnis festigte der VwGH die von ihm in ständiger Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Abgrenzung von entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungsgeschäften.
Der OGH hatte sich mit dem in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG geltenden Kündigungstatbestand des § 30 Abs. 2 Z 7 MRG (nicht regelmäßige Verwendung zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung) zu befassen.
Mit der Anzahl der Miet- oder Wohnungseigentumsobjekte bzw. der Personen, die in einem Haus leben, steigt auch das Konfliktpotential und somit die Zahl der Streitigkeiten und Auseinandersetzungen, da die Anforderungen und Erwartungen des Einzelnen immer anspruchsvoller werden. Wir haben für Sie wesentliche Punkte zu dieser komplexen und für Vermieter und Wohnungseigentümer wichtigen Materie zusammengestellt.
Die Betriebskostenabrechnung im Zinshaus ist auf Grund der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben und der dazu ergangenen Rechtsprechung eine Wissenschaft für sich. Nicht umsonst kommt es auf Grund dieser komplexen rechtlichen Situation immer öfters zu Anfragen von Mietern oder gar zu Anträgen von Mietern im Außerstreitverfahren vor Schlichtungsstellen bzw. Gerichten auf Überprüfung der Betriebskostenabrechnung. Wir haben für Sie wesentliche Punkte zu dieser komplexen und für Vermieter wichtigen Materie zusammengestellt.