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Achtung: Zustellung von Bescheiden in FinanzOnline

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Imagebild Brief Finanzamt

Im Sinne einer effizienten und sparsamen öffent­lichen Ver­waltung wird es immer mehr zur Regel, dass Post des Finanz­amtes nicht mehr als Brief zu­ge­schickt wird, sondern in die FinanzOnline-Databox gestellt wird. Diese Databox ist ein elektronischer Brief­kasten, in den das Finanz­amt seine Post an alle, die einen FinanzOnline-Zugang haben, „einwerfen“ darf. Hat man in FinanzOnline eine E-Mail-Adresse hinterlegt, so erhält man gleichzeitig mit einem „Einwurf“ eine Verständigung per E-Mail.

In der Praxis kommt es dabei leider zu er­heb­lichen Problemen, weil sich dieses System in der Bevölkerung noch nicht etabliert hat. So wurde kürzlich ein Antrag auf Familien­bei­hilfe ab­ge­wiesen, weil die Kindes­mutter einen in die Databox zu­ge­stellten Mängel­be­hebungs­auftrag nicht bemerkt und daher nicht reagiert hatte. Der VwGH führte in seiner Ent­scheidung zulasten der Kindes­mutter aus, dass eine solche Zu­stellung wirksam ist, auch wenn keine E-Mail-Verständigung erfolgt ist. Die Nicht­angabe einer E-Mail-Adresse bzw. die nicht erteilte Zu­stimmung zur Ver­ständigung über die Zu­stellung per E-Mail hindert nämlich nicht die Wirk­samkeit der Zustellung.

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