Achtung: Zustellung von Bescheiden in FinanzOnline
Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).
Im Sinne einer effizienten und sparsamen öffentlichen Verwaltung wird es immer mehr zur Regel, dass Post des Finanzamtes nicht mehr als Brief zugeschickt wird, sondern in die FinanzOnline-Databox gestellt wird. Diese Databox ist ein elektronischer Briefkasten, in den das Finanzamt seine Post an alle, die einen FinanzOnline-Zugang haben, „einwerfen“ darf. Hat man in FinanzOnline eine E-Mail-Adresse hinterlegt, so erhält man gleichzeitig mit einem „Einwurf“ eine Verständigung per E-Mail.
In der Praxis kommt es dabei leider zu erheblichen Problemen, weil sich dieses System in der Bevölkerung noch nicht etabliert hat. So wurde kürzlich ein Antrag auf Familienbeihilfe abgewiesen, weil die Kindesmutter einen in die Databox zugestellten Mängelbehebungsauftrag nicht bemerkt und daher nicht reagiert hatte. Der VwGH führte in seiner Entscheidung zulasten der Kindesmutter aus, dass eine solche Zustellung wirksam ist, auch wenn keine E-Mail-Verständigung erfolgt ist. Die Nichtangabe einer E-Mail-Adresse bzw. die nicht erteilte Zustimmung zur Verständigung über die Zustellung per E-Mail hindert nämlich nicht die Wirksamkeit der Zustellung.