Sonderausgaben für Private: Sanieren spart Steuern
Seit 2022 gibt es für Eigentümer von privat genutzten Immobilien die Möglichkeit bestimmte Sanierungsmaßnahmen steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen. (Dämmungsarbeiten, Fenstertausch, Fassadenbegrünungen sowie der Ersatz fossiler Heizsysteme durch umweltfreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme)
Voraussetzung dafür: Die Kosten müssen mindestens 4.000 Euro bei energetischen Sanierungen bzw. 2.000 Euro beim Heizungstausch betragen (abzüglich allfälliger öffentlicher Förderungen)
Die steuerliche Geltendmachung erfolgt automatisch über die Transparenzdatenbank – ein manueller Eintrag in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Jährlich können so Pro Maßnahme bis zu 800 Euro (bei Sanierungen) bzw. 400 Euro (beim Heizungstausch) über fünf Jahre hinweg abgesetzt werden. Auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren die einzelnen Eigentümer, bei Überschreitung der genannte Schwellenwerte anteilig für ihren Kostenanteil.
Vermietete Objekte: Öko-Zuschlag bringt 15 % Bonus
Auch im Bereich der Vermietung gibt es seit 2024 steuerliche Erleichterungen: Der sogenannte „Öko-Zuschlag“ ermöglicht einen zusätzlichen steuerlichen Abzug in Höhe von 15 % der Kosten für thermisch-energetische Sanierungen und Heizungstausch. Ob es sich dabei um Instandhaltung, Instandsetzung oder Herstellungsaufwand handelt, spielt es keine Rolle.
Besonders interessant: Vermieter haben die Wahl, den Zuschlag sofort im ersten Jahr oder verteilt über 15 Jahre geltend zu machen. Dazu empfiehlt Drawetz die gestreckte Variante, für eine gleichmäßige Entlastung über die Laufzeit.
Eile ist aber geboten – förderfähig sind nur Sanierungen, die 2024 oder 2025 bezahlt wurden, „Wenn Sie Sanierungen planen, handeln Sie rasch“, appellierte Drawetz an die Anwesenden.
Steuerliche Rückschritte bei Photovoltaik und E-Autos
Unerfreulich ist hingegen das plötzliche Ende der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Ursprünglich bis Ende 2024 geplant, wurde die Regelung nun kurzerhand gestrichen. Vom Steuervorteil profitieren kann nur mehr, wer seine Anlage bis zum 4. März bestellt hat und bis Jahresende geliefert bekommt.
Auch E-Autofahrer müssen sich auf Mehrkosten einstellen: Die bisherige Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bei der motorbezogenen Versicherungssteuer wurde abgeschafft. Laut Drawetz könnten künftig bis zu 600 Euro jährlich fällig werden – aus Sicht der ökologischen Steuerpolitik ein deutlicher Rückschritt,
Fazit: Sanieren zahlt sich aus – aber nur mit klarer Strategie
Dr. Drawetz appellierte an Eigentümer, die neuen steuerlichen Möglichkeiten bewusst zu nutzen – insbesondere im von steuerlichen Begünstigungen wenige bedachten privaten Bereich. „Die Kombination aus Förderungen und steuerlichen Anreizen macht Sanierungen so attraktiv wie noch nie. Wer jetzt handelt, spart doppelt – Energie und Steuern.“