Steuerrecht – VwGH: Zur maximalen Mietvertragsgebühr
Monatszeitschrift Haus & Eigentum, Ausgabe 06/2026, S.8
Autor: Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB)
Auch wenn Wohnungsmietverträge längst von der Rechtsgeschäftsgebühr befreit sind, spielt diese bei anderen Bestandverträgen nach wie vor eine große Rolle.
Allgemein gilt: Die Gebühr wird in Höhe von 1 % von der gesamten Miete samt Nebenkosten während der Vertragslaufzeit, begrenzt mit 18 Jahren, bemessen; bei unbefristeten Verträgen wird stets eine dreijährige Laufzeit herangezogen.
Ende letzten Jahres entschied der VwGH zur Berechnung bei Verträgen mit zunächst befristeter und anschließend unbefristeter Laufzeit. Konkret vermietete eine GmbH ein Gebäude an die Stadt Wien. Der Vertrag war zunächst auf 25 Jahre befristet, um danach unbefristet weiterzulaufen.
Die Vermieterin meinte, der 18-fache Jahreswert sei die maximale Bemessungsgrundlage – und das Bundesfinanzgericht gab ihr zunächst recht.
Der VwGH entschied jedoch anders. Nach Ansicht des Höchstgerichts gilt die Obergrenze des 18-fachen Jahreswertes nur für den befristeten Teil. Für die anschließende unbefristete Dauer kommt zusätzlich noch das dreifache Jahresentgelt hinzu. Dadurch ergab sich eine Bemessungsgrundlage vom 21-fachen Jahreswert. (VwGH 15. 12. 2025, Ro 2025/16/0004)