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Steuerbefreiung bei Veräußerung des Hauptwohnsitzes bis 1.000 m²

Monatszeitschrift Haus & Eigentum, Ausgabe 10/2024, S.19

Das Einkommensteuergesetz sieht die Befreiung von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) für Einkünfte aus der Veräußerung von als Hauptwohnsitz genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden vor. Obwohl dem Gesetz keine Grundanteilsbeschränkung entnommen werden kann, geht das Finanzministerium (BMF) in der langjährigen Verwaltungspraxis von einer Steuerbefreiung bis zu einem Grundanteil von 1.000 m² aus. Der anteilige Veräußerungserlös für den darüberhinausgehenden Grundanteil unterliegt der ImmoESt.

Der Verwaltungsgerichtshof hat im April zum wiederholten Mal entschieden, dass auf den „üblicherweise als Bauplatz erforderlichen Grund und Boden“ abzustellen ist, gleichzeitig aber die 1.000 m²-Grenze des BMF bestätigt: Im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung wird bei der Beurteilung nicht auf die konkrete Lage und Bebauungsdichte abgestellt, sondern auf die allgemeine Verkehrsauffassung. Somit wird ein Bauplatz im Ausmaß von 1.000 m² als typischerweise ausreichend angesehen, zumal Grund und Boden begrenzt sind und Bauplätze mit zunehmender Bebauung tendenziell kleiner werden.

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