Wir sind für Sie da:
0316 / 829519
office@hausbesitzer.at

Steuerberater Dr. Drawetz informiert

Ab 2019 kann für Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, und die im Inland ansässig sind, ein Bonus von der Lohn- bzw. Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. in der Schweiz sind die Beträge an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst worden.

Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung dieser Seite sind Sie mit der Verwendung von Cokkies einverstanden. Nähere Informationen zu Cookies finden Sie hier.