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Steuerberater Dr. Drawetz informiert

Seit Herbst 2016 ist das zentrale Kontenregister beim BMF in Betrieb. Gespeichert ist, wer bei welchen Kreditinstituten welche Konten hat, wann das jeweilige Konto eröffnet worden ist und gegebenenfalls auch, wann es geschlossen wurde.

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Vorbehalts- und Zuwendungsfruchtgenuss. Beim ersteren wird das Eigentum an einer Sache, z. B. an einem Zinshaus, übertragen, doch behält sich der Alt-Eigentümer das Fruchtgenussrecht vor und setzt die Vermietung fort. Beim Zuwendungsfruchtgenuss dagegen wird das Fruchtgenussrecht selbst an einen Dritten übertragen.

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