Umsätze aus der Vermietung von Geschäftsräumen sind von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegenzug dazu ist auch kein Vorsteuerabzug möglich. Um dennoch in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen, kann der Vermieter zur Umsatzsteuerpflicht optieren und dem Mieter 20 % Umsatzsteuer verrechnen.