Wird eine bisher vermietete Immobilie verschenkt, kommt es umsatzsteuerrechtlich zu einer Entnahme, die grundsätzlich steuerfrei ist. Wurden jedoch in den letzten 20 Jahren Vorsteuern aus Investitionen und Großreparaturen geltend gemacht, kommt es zur anteiligen Rückzahlung dieser Vorsteuerbeträge.
Seit dem 1. April 2012 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von privaten Grundstücken der Immobilienertragsteuer. Die bis dahin geltende 10jährige Spekulationsfrist wurde abgeschafft, hat aber noch insofern Bedeutung, als für diesbzgl. am 1. April 2012 noch „steuerverfangene“ Immobilien die idR höhere Steuerberechnung für „Neu-Grundstücke“ Platz greift.
Ab 2019 kann für Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, und die im Inland ansässig sind, ein Bonus von der Lohn- bzw. Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. in der Schweiz sind die Beträge an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst worden.
Bei schriftlichen Mietverträgen fallen – außer bei Wohnzwecken - Rechtsgeschäftsgebühren an. Die Höhe hängt davon ab, ob der Vertrag befristet ist oder unbefristet.