Die Einräumung von Fruchtgenussrechten an Grundstücken und Gebäuden kann im Familienkreis einen steuerlichen Gestaltungsspielraum bieten. Da es bei der tatsächlichen Umsetzung dieser Vereinbarungen allerdings öfters zu Unschärfen kommt, landet diese Thematik auch immer wieder beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH). In einem aktuellen Fall war zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen eine Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung bei einer Fruchtgenusseinräumung an Minderjährige möglich ist.
Mit der Einführung einer neuen Sonderausgabe ab dem Jahr 2022 soll für privat genutzte Immobilien der Anreiz gesetzt werden, in klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen zu investieren.