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Der Energieausweis – kompakt erklärt

Der Energieausweis ist das „Pickerl für Ihre Immobilie“. Er dokumentiert den Energieverbrauch und die Emissionswerte eines Gebäudes und gibt Auskunft über die zu erwartenden Energiekosten. Mag. Gerhard Schnögl, Leiter der Beratungsstelle des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes Steiermark, und der Geschäftsführer der Firma ENERSPAR, Herr Froschauer erklären die Details.

Seit Mai 2006 ist es in Österreich gesetzlich verankert, dass es für Wohngebäude einen sogenannten Energieausweis geben muss. Dies ist im Energieausweis- Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. So regelt dieses Gesetz „die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers, beim Verkauf oder bei der In- Bestand-Gabe eines Gebäudes oder Nutzungsobjekts dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen, sowie die Pflicht zur Angabe bestimmter Indikatoren über die energietechnische Qualität des Gebäudes oder Nutzungsobjekts in Anzeigen zur Vorbereitung solcher Rechtsgeschäfte.“ (EAVG 2012 § 1.)

Der Energieausweis beinhaltet die Energiekennzahl Ihres Hauses/Ihrer Wohnung, welche besagt, wie viel Energie in KWh/m² pro Jahr für das Gebäude nötig ist. Der Energieausweis zeigt Ihnen auch genau auf, welche Sanierungsmaßnahmen Sie vornehmen sollten und bildet die Voraussetzung für die Gewährung des Sanierungsschecks und von Landesförderungen.

Wichtig: Der Energieausweis läuft zehn Jahre nach seiner Erstellung ab!

Der Energieausweis muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung verpflichtend vorgelegt werden. Er zeigt sämtliche relevanten Kennwerte an, die den (wärmetechnischen) Zustand des Gebäudes beschreiben sollen. Diese Werte sind in Verbindung mit dem Standort und den dazugehörigen spezifischen Klimadaten Indikatoren für die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Hauses. Über den tatsächlichen Verbrauch kann der Energieausweis jedoch nur bedingt etwas aussagen, denn nicht alle Faktoren finden durch die genormte Berechnung Einfluss. Individuelle Heiz- und Lüftungsverhalten sind nicht berücksichtigt. Doch was heißt dies für den Hausbesitzer? Welche Werte sind relevant und was lässt sich daraus ablesen? Die folgenden Ausführungen sollen dabei helfen, das Wichtigste zusammenzufassen.

Der relevanteste Wert im neuen Energieausweis ist nach wie vor der Heizwärmebedarf HWB – angegeben in kWh/m2a (= Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr). Dieser gibt an, wieviel Energie dem Haus im Laufe der Heizsaison zugeführt werden muss, um eine durchgehende Rauminnentemperatur von 20 Grad Celsius zu erhalten.

Seit 2015 gibt es nun auch die verpflichtende Angabe des Gesamtenergieeffizienz- Faktors fGEE. Dieser Faktor gibt die Relation des berechneten Hauses zu einem Referenzhaus an. Das heißt, der Wert zeigt einen Vergleich zwischen dem berechneten Endenergiebedarf und dem Endenergiebedarf eines 2007 erbauten Niedrigenergiehauses am selben Standort. Somit bezieht sich dieser Werte auf den Aspekt der Energieeinsparung. Hat der fGEE einen Wert von 1, dann entspricht das Gebäude exakt den Vorgaben der Bauordnung. Somit ist bei beiden Werten ein niedrigerer Wert besser.

Auf der ersten Seite des Energieausweises sind noch zwei weitere Werte angegeben. Dies ist einerseits der Primärenergiebedarf PEB, ebenfalls angegeben in kWh/m2a. Hierbei soll ersichtlich werden, womit geheizt wird sowie die mögliche Ressourcenschonung bei der Energiegewinnung. Der Faktor zeigt an, welche erneuerbaren und auch nicht erneuerbaren Energien für den errechneten Bedarf benötigt werden. Zusätzlich sind alle Prozesse berücksichtigt, die benötigt werden, um den Energieträger für die Beheizung eines Hauses nutzbar zu machen. Darunter fallen die Gewinnung, die Speicherung, die Umwandlung und die Verteilung.

Der letzte Faktor ist der Kennwert für Kohlendioxid-Emissionen (CO2) in g/kWh. Er zeigt an, wieviel CO2 für den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung und Kühlung benötigt wird und beinhaltet auch Vorleistungen wie Transport und Erzeugung sowie die dazugehörigen Verluste.

Um diese Werte zu interpretieren, kann man sich folgendes Beispiel vorstellen. Ein Zweifamilien-Haus mit dem Baustandard von 1970 hat relativ schlechte Werte bei allen vier Faktoren. Wäre das Haus mit den gleichen Maßnahmen jedoch mehrstöckig erbaut, würde durch die bessere Verteilung von Außenfläche zu Volumen des Hauses (Kompaktheit) der Heizwärmebedarf sinken. Der Tausch der Heizung auf z. B. Pelletsheizung würde den CO2-Wert deutlich verbessern, die anderen Werte blieben auf etwa gleichem Niveau. Eine thermische Sanierung der Fassade bei gleichbleibender Heizung würde hingegen eine Verbesserung des HWB, des fGEE und des PEB bewirken, weil der gesamte Energiebedarf niedriger wird. Am besten werden die Werte natürlich, wenn sämtliche Gebäudeteile wärmetechnisch saniert werden, die Heizung auf nachhaltigen Energieträger umgerüstet und zusätzlich ein Lüftungssystem in das Haus eingebaut wird.

Der Energieausweis besteht natürlich nicht nur aus den ersten beiden Seiten, jedoch ist die Darstellung, welcher Wert über welche Indikatoren Informationen enthält, für viele Laien ein erster guter Überblick. Jedoch werden auch viele weiteren Maßnahmen und Berechnungen angegeben, die am besten von Fall zu Fall mit dem Energieausweisersteller besprochen werden sollten. Dabei kann im Bedarfsfall auch auf mögliche Sanierungs- und Einsparungsmöglichkeiten für das jeweilige Gebäude eingegangen werden.

Laut dem EAVG ist es nun für den Vermieter bzw. Verkäufer wichtig, dass bereits vor diversen Vertragsunterzeichnungen ein Energieausweis vorliegt. Dies soll dem Vertragspartner eine Entscheidung erleichtern, in dem er die Energiewerte in seine Überlegungen miteinbeziehen kann. Hierbei steht es dem Verkäufer bzw. dem Vermieter frei, ob der Energieausweis das gesamte Gebäude, ein vergleichbares Gebäude oder einen Teil des Gebäudes beschreibt. Die Vorlage ist hingegen verpflichtend, eine Nichtvorlage strafbar. Auch zu berücksichtigen ist, dass der Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren hat, danach muss er neu berechnet werden.

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