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FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer informiert

Nach­dem es vor dem Hinter­grund einer zurzeit hohen Inflation bis zuletzt ein heftiges politisches Tau­ziehen um eine so­genannte „Miet­preis­bremse“ gegeben hat, wird nun doch mit 1. April 2023 die mit dem RichtWG ge­regelte An­passung der Richt­werte miet­recht­liche Wirksam­keit er­langen. Dieser Beitrag informiert Sie über die Änderungen und die damit ver­bundenen Konsequenzen – vor allem im Hin­blick auf die Vors­chreibung der an­ge­hobenen Haupt­miet­zinse – im Detail.

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