Der OGH hatte sich mit dem in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG geltenden Kündigungstatbestand des § 30 Abs. 2 Z 7 MRG (nicht regelmäßige Verwendung zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung) zu befassen.
Der OGH hatte sich mit der Genehmigungspflicht von baulichen Änderungen eines Wohnungseigentumsobjekts im Zusammenhang mit einer genehmigten Widmungsänderung zu befassen.
Der OGH hatte sich in einer wohnungseigentumsrechtlichen Entscheidung mit einer behaupteten Benützungsvereinbarung an einem Garagenvorplatz zu befassen.
Der OGH hatte sich mit einem von einer Mieterin auf § 9 MRG gestützten Antrag auf Ersetzung der Zustimmung der Vermieterin zur Errichtung und Installation eines Außenklimageräts auf der Loggia ihrer Wohnung zu befassen.
Der OGH hatte sich rezent mit der Vollausnahme vom MRG gemäß § 1 Abs. 2 Z 5 MRG für sogenannte „Ein- und Zwei-Objekthäuser“ mit betrieblicher Nutzung zu befassen.
Der OGH hatte sich mit der Kündigung einer Wohnung wegen gänzlicher Weitergabe im Sinne des Kündigungstatbestands des § 30 Abs. 2 Z 4 Fall 1 MRG zu befassen.
Der OGH setzte sich in einer wohnungseigentumsrechtlichen Entscheidung mit einer Beschlussfassung über die Vergabe diverser Arbeiten nach vorheriger Anbotseinholung und einer hierauf erfolgten Vorschreibung einer Sonderrücklage („Sondervorschreibung“) durch die Verwalterin auseinander.