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FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer informiert

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Nach­dem es vor dem Hinter­grund einer zurzeit hohen Inflation bis zuletzt ein heftiges politisches Tau­ziehen um eine so­genannte „Miet­preis­bremse“ gegeben hat, wird nun doch mit 1. April 2023 die mit dem RichtWG ge­regelte An­passung der Richt­werte miet­recht­liche Wirksam­keit er­langen. Dieser Beitrag informiert Sie über die Änderungen und die damit ver­bundenen Konsequenzen – vor allem im Hin­blick auf die Vors­chreibung der an­ge­hobenen Haupt­miet­zinse – im Detail.

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Layoutbild Selbstverwaltung

Der OGH hatte sich rezent mit der Frage der Ent­scheidungs- und Ver­tretungs­befugnisse im Rahmen der Selbst­verwaltung im Wohnungs­eigentum zu befassen. Wenn kein Ver­walter bestellt ist, kann der Mehr­­heits­­eigen­­tümer in Angelegen­heiten der ordentlichen Ver­­waltung für die Eigen­­tümer­ge­mein­schaft handeln.

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Layoutbild Elektrobefund

Der OGH hatte sich mit einem von einer Mieterin (unter anderem) aufgrund eines fehlenden Elektro­befunds geltend gemachten Miet­zins­minderungs­anspruch zu befassen. Liegt keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage den An­forder­ungen entspricht.

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