Der OGH hatte sich mit einem von einer Mieterin (unter anderem) aufgrund eines fehlenden Elektrobefunds gemäß ETV geltend gemachten Mietzinsminderungsanspruch zu befassen.
Der OGH hatte sich mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen von Liegenschaftseigentümern einerseits gegen Überhang und anderseits gegen Wurzelausläufer eines im Zuge einer Kraftwerkserrichtung auf der Nachbarliegenschaft geschaffenen Schlehdornbewuchses zu befassen.