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Steuerberater Dr. Drawetz informiert

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Gemäß § 30 EStG kann bei privaten Grundstücksveräußerungen die Hauptwohnsitzbefreiung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein „Eigenheim oder eine Eigentumswohnung“ veräußert wird. Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, was unter dem Begriff der „Eigentumswohnung“ zu verstehen ist.

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