Bei der Vermietung meiner Wohnung ist mir leider ein bedauerlicher Fehler passiert. Ich habe bei der Größe statt 50 Quadratmeter 60 in den Mietvertrag hineingeschrieben. Ich hab das nicht absichtlich gemacht, aber nun stellt sich die Frage, ob der Mieter das Recht auf eine Mietzinsminderung hat.
Wir haben im Mietvertrag schriftlich vereinbart, dass Mieter und Vermieter ohne Angabe von Gründen mit einer dreimonatigen Frist kündigen können. Jetzt haben die Mieter aber binnen zwei Monaten gekündigt. Habe ich mich mit meiner Unterschrift, dass ich das Kündigungsschreiben erhalten habe, mit der kürzeren zweimonatigen Kündigungsfrist einverstanden erklärt?
Ich habe das Obergeschoß meines Zweifamilienhauses vermietet. Jetzt sind die Mieter ausgezogen und haben Reparaturkosten von der letzten Miete abgezogen. Im Mietvertrag steht aber, dass Beschädigungen zu beheben und bei Notwendigkeit zu erneuern sind.