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Rat & Hilfe in der Kleinen Zeitung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft, zu der unser Leser gehört, konnte die laufenden Kosten für ihr Haus durch private Verhandlungen mit diversen Zulieferern reduzieren. „Wir haben die Hausverwaltung beauftragt, diese Verträge zu finalisieren“, berichtet der Leser. Ende des Jahres habe man allerdings festgestellt, dass diese Verträge nie abgeschlossen wurden. „Was können wir als Eigentümer jetzt tun?“, fragt der Leser.

Unsere Leserin vermietete ihre Eigentumswohnung zweimal befristet an einen jungen Mann. Zuletzt wollte sie den Vertrag mit ihm nicht mehr verlängern, ließ sich aber dazu überreden, dem Mieter noch ein weiteres Jahr (befristet) in der Wohnung zuzugestehen. Jetzt möchte sie einen Schlussstrich ziehen und bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Fehler machen. „Welche Fristen muss ich beachten?“, fragt sie sich.

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