Der OGH hatte sich neulich mit der Genehmigungsbedürftigkeit der Errichtung eines Wintergartens auf einer einem WE-Objekt zugehörigen Dachterrasse zu befassen und hat hierbei Grundsätze in Erinnerung gerufen.
Der OGH setzte sich in einer wohnungseigentumsrechtlichen Entscheidung mit einer Beschlussfassung über die Vergabe diverser Arbeiten nach vorheriger Anbotseinholung und einer hierauf erfolgten Vorschreibung einer Sonderrücklage („Sondervorschreibung“) durch die Verwalterin auseinander.
Zur Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens angesichts des Versuchs eines Mieters, sein Benützungsrecht auszudehnen (bzw sein behauptetes Benützungsrecht durchzusetzen).
Der OGH (6 Ob 140/19k) hat sich zum Eintrittsrecht angehöriger Personen nach dem Tod des Wohnungshauptmieters im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG befasst.
Wenn die elektrische Anlage einer Wohnung nicht dem Elektrotechnikgesetz (ETG 1992) entspricht oder wenn darüber keine oder keine einwandfreie Dokumentation gemäß § 7a ETV 2002 vorliegt, ist von der Unbrauchbarkeit der Wohnung im Sinnes des des § 15a Abs. 2 Satz 3 MRG auszugehen. Der Mieter ist in diesem Fal zu einer Mietzinsminderung legitimiert, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) feststellte.
Der OGH hat sich erneut mit dem Recht des Mieters in der Vollanwendung des MRG, bauliche Veränderungen im Mietgegenstand vorzunehmen, befasst. Für die positiven Genehmigungsvoraussetzungen des § 9 Abs. 1 Z 2 MRG (Verkehrsübung und wichtiges Interesse des Mieters) ist der Mieter behauptungs- und beweispflichtig.