Immer öfter kommt es bei der Rückgabe von Mietobjekten zu Problemen. Auf Grund von Schäden am Mietobjekt oder infolge von Mietzinsrückständen gibt es häufig Streitigkeiten über die Rückgabe der Kaution bzw. über die Höhe des Anteils der Kaution, der an den Mieter zurückzuzahlen ist.
Vermieter müssen seit 2010 einen Elektrobefund erbringen, in dem festgehalten ist, dass die Elektroinstallationen der Wohnung den Sicherheitsstandards entsprechen. Das Fehlen eines solchen Befundes oder gravierende Mängel wie ein schadhafter Schutzleiter können für den Vermieter teuer werden.
Das äußerst komplexe österreichische Mietrecht ist selbst für Praktiker oft nicht leicht durchschaubar. Wir klären Sie über einige der größten „Vermieterfallen“ auf, die das Mietrecht bereithält.
Insbesondere in der kalten Jahreszeit führt Schimmelbildung in Mietobjekten zu häufigen Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern. Der Vermieter beharrt auf dem Standpunkt, dass die Ursachen dafür unzureichendes Lüften und Heizen sind und die Schuld somit beim Mieter liegt, während der Mieter dafür Mängel im Gebäude sucht und jede Schuld an der Schimmelbildung bestreitet, die Beseitigung verlangt und mit Mietzinsminderung droht.
Einer der häufigsten Konfliktpunkte bei der Vermietung sind die Wartungspflichten des Mieters. Einer der Knackpunkte dabei ist die Erhaltung und Wartung von mitvermieteten Heizthermen, Warmwasserboilern und sonstigen Wärmebereitungsgeräten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die damit zusammenhängenden Pflichten von Mieter und Vermieter.
Insbesondere in der heutigen Zeit ist die Existenz einer starken Interessensvertretung für Immobilieneigentum notwendiger denn je! Eigentümer und Vermieter leisten einen unverzichtbaren Anteil für die wirtschaftlichen Stabilität unseres Landes. Die Zufriedenheit und Wahrung der Interessen unserer Mitglieder ist unser oberstes Ziel.
Wenn es schneit, freuen sich nicht alle. Denn für Liegenschaftseigentümer heißt es dann: den Gehsteig von Schnee räumen, Splitt oder Salz streuen und überhängende Schneewächten oder herabhängende Eiszapfen vom Dach entfernen. Ihr Beratungsteam des ÖHGB Steiermark erläutert die rechtlichen Gegebenheiten und gibt Ihnen Tipps für einen konfliktfreien Winterdienst.