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Wohnung im gleichen Zustand zurückgeben?

Mag.jur. Gerhard Schnögl
Mag.jur. Gerhard Schnögl

Frage: Der Mieter hat die Wohnung in einem sehr schlechten Zustand zurückgegeben. Wie lauten die gesetzlichen Bestimmungen?

Mag. Gerhard Schnögl: Nach dem Gesetz gilt, dass die Wohnung in dem Zustand zurückzustellen ist, wie sie übernommen wurde. Wann der „gleiche“ Rückstellungszustand vorliegt, orientiert sich an der Verkehrsauffassung. Der Mieter muss aber nicht für die gewöhnliche Abnützung aufkommen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entsteht.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 8. März 2016.

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