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Wohnrechtsnovelle 2015

Nationalrat beschließt Wohnrechtsnovelle 2015, in Kraft ab 1. Jänner 2015.

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2014 die Wohnrechtsnovelle 2015 (WRN 2015) beschlossen. Im Wohnungseigentum soll damit das durch die Judikatur aufgeworfene Problem beseitigt werden, dass Teile der Liegenschaft, die zwar als Zubehör‐Wohnungseigentum gewidmet, aber nicht als solches im Grundbuch eingetragen wurden, als allgemeine Teile der Liegenschaft aufzufassen sind. Auf einer grundbücherliche Eintragung des Zubehör‐Wohnungseigentums soll es nämlich nach dem Text der Novelle nicht ankommen, soweit sich nur die Zuordnung eines Zubehörobjekts zu einem
Wohnungseigentumsobjekt aus dem Wohnungseigentumsvertrag (oder der gerichtlichen Entscheidung, die zur Wohnungseigentumsbegründung führt) im Zusammenhalt mit der Nutzwertermittlung oder ‐festsetzung eindeutig ergibt. Mietrechtlich werden im Vollanwendungsbereich des MRG, im Anwendungsbereich des WGG und bei Wohnungen im Teilanwendungsbereich des MRG zwingende Erhaltungspflichten des Vermieters für mitvermietete Heizthermen, mitvermietete Warmwasserboiler und sonstige mitvermietete Wärmebereitungsgeräte geschaffen. Die WRN 2015 wird am 1. Jänner 2015
in Kraft treten.

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