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Wohnrechtsnovelle 2015 in Kraft ab 1. Jänner 2015

Achtung! Änderungen im parlamentarischen Bautenausschuss

Nachdem am 11. November 2014 der Ministerrat eine Wohnrechtsnovelle 2015 (WRN 2015) beschlossen hat, wurde diese am 27. November 2014 vom parlamentarischen Bautenausschuss behandelt. Erwähnenswert ist vor allem ein mit deutlicher Mehrheit angenommener Abänderungsantrag, demzufolge die Novelle schon am 1. Jänner 2015 in Kraft treten soll. Die neuen Erhaltungspflichten des Vermieters für Heizthermen, Warmwasserboiler und sonstige Wärmebereitungsgeräte im Vollanwendungsbereich des MRG, im Anwendungsbereich des WGG und für Wohnungen im Teilanwendungsbereich des MRG werden nun doch nur für mitvermietete (und nicht auch für vom Mieter angeschaffte) Geräte gelten. Im Übergangsrecht wird klargestellt, dass die mietrechtlichen Neuerungen keine rückwirkende Geltung entfalten werden: Mieter werden daher im aufrechten Mietverhältnis für in der Vergangenheit in Wärmebereitungsgeräte getätigte Investitionen keinen Kostenersatzanspruch geltend machen können.

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