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Wie die Steuerschulden wieder loswerden?

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Dr. Stefan Drawetz
Dr. Stefan Drawetz

Die COVID-19-Krise lässt den Steuerschuldenberg ins Unermessliche wachsen. Jeder Antrag auf Steuerstundung wird derzeit automatisch zinsenfrei bis 30.6.2021 bewilligt. Doch wie soll es dann weitergehen?

Nach der Vorstellung des Finanzministers soll dieser Schuldenberg in einem recht flexiblen zweiphasigen Ratenzahlungsmodell bis zum 30.6.2024 wieder abgetragen sein. Der Zinssatz beträgt aktuell 1,38%, kann sich aber ändern. Achtung: Wer dies nutzen möchte, muss dies jetzt zwischen 10. und 30. Juni beantragen!

Die Phase 1 läuft von 1.7.2021 bis 30.9.2022. Bis dahin müssen zumindest 40% getilgt worden sein, um dann in der Phase 2 fortzusetzen. Die beantragten Raten können im Rahmen der individuellen Möglichkeiten unterschiedlich hoch sein, sie müssen lediglich „angemessen” sein.

Die restlichen Schulden – max. 60 % – können in Phase 2 ab 1.10.2022 getilgt werden, vorausgesetzt man stellt bis 31.8.2022 einen Antrag. Eine einmalige Änderung der Ratenhöhe ist zulässig.

Achtung: Neu fälligwerdende Abgaben, insbesondere Umsatzsteuer und Lohnabgaben, müssen laufend zusätzlich pünktlich bezahlt werden, sonst wird der gesamte Rückstand sofort fallig!

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