Wir sind für Sie da:
0316 / 829519
office@hausbesitzer.at

Was tun, wenn der Verwalter nicht richtig verwaltet?

Mag.jur. Gerhard Schnögl
Mag.jur. Gerhard Schnögl

Die Wohnungseigentümergemeinschaft, zu der unser Leser gehört, konnte die laufenden Kosten für ihr Haus 2018 durch private Verhandlungen mit diversen Zulieferern um 10.000 Euro pro Jahr reduzieren. „Wir haben die Hausverwaltung beauftragt, diese Verträge zu finalisieren“, berichtet der Leser. Ende des Jahres habe man allerdings festgestellt, dass diese Verträge nie abgeschlossen wurden. „Was können wir als Eigentümer jetzt tun?“, fragt der Leser.

Mag. Gerhard Schnögl: Sobald ein Verwalter bestellt ist, vertritt nur er die Eigentümergemeinschaft und handelt für und im Namen der Eigentümergemeinschaft. Verträge, die von ihm in Ausübung der Verwaltungstätigkeit geschlossen werden, gelten als im Namen der Eigentümergemeinschaft geschlossen und verpflichten und berechtigen die Eigentümergemeinschaft. Von den Wohnungseigentümern können selbstständige Verwaltungshandlungen für die Liegenschaft nicht mehr gesetzt werden.

Trotz Verwalterbestellung könnten von der Eigentümergemeinschaft aber weiterhin Beschlüsse in allen ordentlichen und außerordentlichen Verwaltungsangelegenheiten gefasst werden. Mittels Weisung kann dem Verwalter auch aufgetragen werden, nach diesen Beschlüssen zu handeln. Ob ein solcher gültiger Beschluss oder eine Mehrheitsweisung im konkreten Fall vorliegt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 22. März 2019.

Zurück

Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung dieser Seite sind Sie mit der Verwendung von Cokkies einverstanden. Nähere Informationen zu Cookies finden Sie hier.