Wir sind für Sie da:
0316 / 829519
office@hausbesitzer.at

Was ist eine „Großreparatur“?

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Wird eine Immobilie umsatzsteuerfrei verkauft, verschenkt, privat nutzt oder steuerfrei vermietet, kommt es zur anteiligen Rückzahlung von Vorsteuern aus Investitionen und Großreparaturen der letzten 20 Jahre. Doch was ist unter einer „Großreparatur“ zu verstehen? Im Gesetz findet sich keine Definition.

Bisher galten laut BMF als Großreparatur nur sog. „Instandsetzungsaufwendungen“, also wesentliche Verbesserungsmaßnahmen, wie etwa ein mehr als 25%iger Austausch von Fenstern, Türen, Dach, Elektro- und anderen Installationen.

Kürzlich hat der VwGH jedoch ausgesprochen, bei Großreparaturen handle es sich um einen nicht aktivierungspflichtigen […] Aufwand, der nicht „regelmäßig“ erwächst und von dem sich sagen lässt, er falle „ins Gewicht“. Selbst Reparaturaufwendungen, die weniger als 2 % der Anschaffungskosten des Bestandsobjekts betragen, seien daher erfasst.

Somit ist Vorsicht geboten! Die Wortwahl des VwGH spricht dafür, dass künftig auch Erhaltungsmaßnahmen, die nicht als Instandsetzung einzustufen sind, als „Großreparatur“ zu einer Vorsteuerberichtigung führen können.

Wie sich diese Judikatur auf die Praxis auswirkt, wird die Handhabung durch das BMF zeigen.

Zurück

Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung dieser Seite sind Sie mit der Verwendung von Cokkies einverstanden. Nähere Informationen zu Cookies finden Sie hier.