VwGH: Klarstellung zur Hauptwohnsitzbefreiung I
Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).
Die Veräußerungsgewinne aus privaten Grundstücksverkäufen unterliegen der Immobilienertragsteuer. Eine Befreiung ist nur in wenigen Fällen vorgesehen. Die sogenannte „Hauptwohnsitzbefreiung I“ kommt dann zur Anwendung, wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung ab der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend und das für mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird.
Wie diese Gesetzesbestimmung auszulegen ist, war Gegenstand eines VwGH-Erkenntnisses. Anlassfall war ein Wohnungsverkauf ca. zweieinhalb Jahre nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes. Das Höchstgericht führte aus, dass die Absicht, das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung zu veräußern, bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes bereits vorliegen und dann innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls nach angemessenen Frist in die Tat umgesetzt werden muss.
Damit bestätigt der VwGH einerseits, dass eine mit der Veräußerung zeitgleiche Aufgabe des Hauptwohnsitzes nicht zwingend erforderlich ist, bestätigt jedoch auch nicht die generelle Einjahresfrist, die die Einkommensteuerrichtlinien in RZ 6641 festgelegt haben.