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Verkauf von selbst gebauten Wohnungen: Gewerblicher Grundstückshandel

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Dr. Stefan Drawetz
Dr. Stefan Drawetz

Bei privaten Grundstücksveräußerungen selbst gebauter Gebäude wird in der Regel angenommen, dass der Gewinn der Immobilienertragsteuer von 30% oder sogar der Herstellerbefreiung unterliegt. Dabei wird jedoch häufig übersehen, dass bestimmte Handlungen einen gewerblichen Grundstückshandel begründen können und der laufende Einkommensteuertarif mit einem Steuersatz von bis zu 55% zur Anwendung gelangt. Als eine solche Handlung wurde seitens des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erst jüngst wieder das Abverkaufen einiger Wohnungen eines selbst errichteten Hauses angesehen.

Eine konkrete Zahl an verkauften Wohnungen wurde wieder nicht genannt, es kommt stets auf das Gesamtbild des Einzelfalles an. Der VwGH führte aus: Keine Vermögensverwaltung, sondern ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Werden Grundstücke erworben, um diese zu bebauen, und in nahem zeitlichem Zusammenhang ein Teil der Wohnungen veräußert, so kann bereits bei einer geringen Anzahl von Objekten eine gewerbliche Tätigkeit entstehen.

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