Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).
Bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000 kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung: Die Einnahmen sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Wird die Tätigkeit unterjährig begonnen oder beendet, kommt es zu keiner anteiligen Kürzung.
Bei der Berechnung der Umsätze sind grundsätzlich alle selbständigen Einnahmen einzubeziehen, seit 1.1.2017 sind jedoch gewisse Umsätze, die ohnehin steuerfrei sind, wie etwa medizinische Leistungen, herauszurechnen.
Ebenfalls nicht miteinzubeziehen ist die – fiktive - Umsatzsteuer. Die 30.000-Euro-Grenze ist somit eine „Netto-Grenze“. Dies führt dazu, dass bei Umsätzen, die im Fall der Umsatzsteuerpflicht dem 20%igen Steuersatz unterliegen würden, tatsächlich bis zu € 36.000 am Bankkonto eingehen können. Käme der 10%ige Steuersatz zur Anwendung sind es € 33.000, im Anwendungsbereich des 13%igen Steuersatzes liegt die Grenze bei € 33.900.
Und wenn es doch einmal ein paar Euro zu viel sind? Innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren darf der Kleinunternehmer einmal die Grenze um 15% überschreiten, dies ergibt einen erlaubten Netto-Umsatz von maximal € 34.500.