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Steuerreform: Drei Gründe für die schlechte Laune

Die Immobilienbesitzer sehen sich als Verlierer

Die Vorfreude der Hausbesitzer auf das neue Mietrecht ist nicht ohne Grund verhalten. Wegen völliger unterschiedlicher Zugänge von SPÖ und ÖVP gab es trotz mehrerer Anläufe bisher keine Einigung. Nun versprüht die Regierungskoalition Optimismus. Die Bautensprecher verhandeln, bis März soll ein Entwurf vorliegen.

Die aktuelle Regelung ist ungerecht und völlig unübersichtlich. Wie hoch die Miete ist, hängt davon ab, wann das Haus gebaut und der Vertrag abgeschlossen wurde. Das Mietrecht gilt für Häuser, die vor 1953 gebaut worden sind, vermietete Eigentumswohnungen, die vor 1945 gebaut worden sind, und geförderte Neubauten in Häusern mit mehr als zwei Wohnungen. Für Verträge, die vor 1994 abgeschlossen wurden, gilt die Kategoriemiete (A für gute Ausstattung bis D für unbrauchbar). Für Verträge, die danach abgeschlossen wurden, gilt die nach Bundesländern gestaffelte Richtwertmiete. Dazu kommen diverse Sonderregelungen. Nur einige wenige Spezialisten blicken da noch durch.

Zuletzt hat die Regierungskoalition Regelungen durchgesetzt, die den Hausbesitzern gar nicht gefallen.

Keine Indexierung

Richtwertmieten sollen eigentlich alle zwei Jahre angehoben werden. Doch die Bundesregierung hat die für April geplante Indexierung ausgesetzt. Die Hausbesitzer müssen dadurch auf zusätzliche jährliche Einnahmen von insgesamt rund 45 Millionen Euro verzichten.

Weniger Abschreibungen

Bei bebauten Grundstücken wurde die Berechnungsbasis für die AfA (Absetzung für die Abnutzung) reduziert. Die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung können nun nicht mehr in zehn Jahren abgeschrieben werden. Die Laufzeit wurde rückwirkend auf fünfzehn Jahre angehoben. Das alles soll bis zu 400 Millionen Euro bringen.

Weitergabe kostet mehr

Auch beim Schenken und Vererben von Immobilien holt sich der Finanzminister einen höheren Anteil. Dafür sorgt eine Änderung der Verordnung zur Grunderwerbssteuer. Dazu kommt, dass die Immobilien-Ertragssteuer für entgeltliche Geschäfte von 25 auf 30 Prozent angehoben wurde.

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