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Steuerreform 2020: Anhebung der Kleinunternehmergrenze und geringwertigen Wirtschaftsgüter

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Dr. Stefan Drawetz
Dr. Stefan Drawetz

Noch vor der Wahl hat der Nationalrat das Steuerreformgesetz 2020 beschlossen, welches unter anderem auch eine Anhebung der Umsatzgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer von bisher € 30.000 auf € 35.000 beinhaltet. Je nach dem für den jeweiligen Umsatz relevanten Steuersatz können nunmehr bis zu € 42.000 an tatsächlichem Geldeingang verzeichnet werden (€ 35.000 + 20%). Einmal in fünf Jahren ist eine Überschreitung um 15% erlaubt. Wer jedoch den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen möchte, kann unverändert zur Regelbesteuerung optieren.

Weiters wurde die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von € 400 auf € 800 angehoben. Durch die Erhöhung sollen Investitionsanreize geschaffen werden. Darüber hinaus führt sie zu einer Vereinfachung, weil künftig für Wirtschaftsgüter und Arbeitsmittel bis zu € 800 die Verteilung des Aufwandes über mehrere Jahre und das Führen eines Anlagenverzeichnisses entfällt.

Diese Änderungen treten mit 1.1.2020 in Kraft. Gespannt erwarten wir, ob die neue Regierung am Plan der mehrstufigen Steuerreform über mehrere Jahre festhält.

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