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Parteiantrag auch in Mietrechtsangelegenheiten

Höchstgericht: Parteiantrag auch in Mietrechtsangelegenheiten

Seit Anfang dieses Jahres können Private im Zuge eines Zivil- oder Strafverfahrens den Verfassungsgerichtshof anrufen, wenn sie sich durch eine vermeintlich verfassungswidrige Regelung benachteiligt fühlen. Der Gesetzgeber hatte aber den als Rechtsschutzinstrument gedachten Parteiantrag in zahlreichen Ausnahmebestimmungen – so auch in Außerstreitverfahren nach § 37 MRG – für ausgeschlossen erklärt. In einem amtswegig eingeleiteten Prüfungsverfahren nahm das Höchstgericht die Ausnahmebestimmung des § 37 MRG unter die Lupe und befand: “Eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofes durch Private in diesen Angelegenheiten ist zulässig” Und hob die gesetzliche Ausnahmebestimmung auf…(Quelle: ÖHGB - Dachverband, Wien und DiePresse-Artikel "Weg frei zu Höchstgericht")  

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