Neue Richtwerte ab April 2017
Heuer gibt es sie wieder – die Indexanpassung der Richtwerte, nachdem im vorigen Jahr die Indexierung ein weiteres Mal durch einen gesetzgeberischen Eingriff (2. MILG) aufgeschoben wurde.
Ursprünglich sah das Richtwertgesetz eine jährliche Valorisierung vor. Innerhalb kurzer Zeit wurde die Wertsicherung zweimal durch gesetzgeberische Eingriffe ausgehebelt. Dann sollte das System auf einen Zwei-Jahres-Rhythmus umgestellt werden, der durch das 2. MILG im letzten Jahr gleich wieder obsolet werden sollte, indem die Anpassung auf ein Jahr hinausgeschoben wurde. Nachhaltig war damit zumindest der Vertrauensverlust in die Rechtssicherheit. 2017 gibt es wieder eine Anpassung.
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