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Nationalrat beschließt Aussetzung der Indexanpassung

Dieses Jahr wird es zu keiner Erhöhung der Mieten im Altbaubereich kommen. Ein vom Nationalrat verabschiedetes so genanntes 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz bringt eine entsprechende Änderung des Richtwertgesetzes und setzt die für April 2016 fällige Indexanpassung aus.

Das Richtwertsystem gilt für nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge in Altbauten, die vor dem 8. Mai 1945 errichtet worden sind. Die derzeitigen Bestimmungen sehen für diese Mieten eine automatische Inflationsanpassung im Zweijahresschritt vor, sodass die nächste Erhöhung im April 2016 fällig wäre. Von dieser Praxis geht nun die vom Plenum beschlossene Gesetzesänderung einmalig ab und schiebt die nächste Valorisierung auf den 1. April 2017 hinaus. Von diesem Zeitpunkt an sollen die Richtwertanpassungen dann aber wieder in einem zweijährigen Rhythmus stattfinden.

Rund eine Million Menschen - jeder achte Österreicher - werde von der Aussetzung der Indexanpassung profitieren. Bei einer Wohnung von 70 Quadratmetern bedeutet dies eine Einsparung von mindestens 120 Euro.

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