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Mietvertragsvergebührung: Abschaffung – nächster Schritt

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Dr. Stefan Drawetz
Dr. Stefan Drawetz

Die Rechtsgeschäftsgebühren für Wohnungsmietverträge sind bereits seit 11. November 2017 abgeschafft. Nun wurde durch das am 14. August 2018 verlautbarte Jahressteuergesetz 2018 auch die Gebühr für schriftliche Bürgschaftserklärungen, die beim Abschluss von Mietverträgen zu Wohnzwecken zur Absicherung des Vermieters abgegeben werden, gestrichen.

Diese Entlastung fördert insbesondere junge Menschen ohne Einkommen, zum Beispiel Studierende, die beim Abschluss eines Mietvertrags eine entsprechende Bürgschaft benötigen.

Damit setzt der Gesetzgeber sein ursprüngliches Ziel, Wohnungsmietverträge gebührenrechtlich zu entlasten, in einem zweiten, sogar rückwirkenden, Schritt um: Die neue Befreiung wurde erst jetzt beschlossen, ist aber bereits am 11. November 2017 in Kraft getreten.

Diese rückwirkende Befreiung hat freilich nicht nur soziale Motive als Hintergrund. Vielmehr saniert der Gesetzgeber eine Panne, da die Bemessungsgrundlage der Bürgschaftsgebühr seit dem Wegfall der Gebühren für Mietverträge selbst unklar war und es in manchen Fällen zu einer erheblichen Verteuerung der Gebühren für Bürgschaften hätte kommen können.

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