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Miete wird nicht auf den Kaufpreis angerechnet

Mag.jur. Gerhard Schnögl
Mag.jur. Gerhard Schnögl

Mag. Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesitzerbund über gesetzliche Bestimmungen zum Mietkauf.

Frage: Gilt die Verschärfung für Eigentumsübertragungen ab Anfang 2016? Weil unser Kaufvertrag enthält kein Vorkaufsrecht der Genossenschaft.

Und die zweite Frage: Beim Kauf unserer Mietwohnung im Jahr 2013 mussten wir feststellen, dass wir kein Recht auf Anrechnung der bisher bezahlten Miete auf den Kaufpreis hatten, wie uns bei Abschluss des Mietvertrages mündlich zugesagt wurde. Der Kaufpreis war damit wesentlich höher, als wir erwartet haben. Hat es eine Verschlechterung der Rechtslage bei Mietkaufwohnungen gegeben?

Antwort: Sie haben recht: Die Änderungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) gelten für Eigentumsübertragungen ab dem 1. Jänner 2016.

Zur zweiten Frage: Die gesetzlichen Bestimmungen über den Mietkauf wurden seit ihrer Einführung Anfang 1994 mehrfach geändert. Wichtig ist, zu wissen, dass die Bezeichnung Mietkauf schon immer missverständlich war, da Mietkauf nicht heißt, dass die bereits bezahlte Miete auf einen späteren Kaufpreis angerechnet wird. Die Mietzahlungen, die bis zum Kaufzeitpunkt geleistet werden, werden nicht auf den Kaufpreis angerechnet. Mit den Mieten zahlt man also nicht – wie bei vielen Leasingvarianten – schon den Kaufpreis ab. Auch in den Jahren 2000 und 2001 war die Rechtslage nicht anders. Die mündliche Zusage hätte daher im individuellen Mietkaufvertrag schriftlich festgehalten werden müssen, um deren Einhaltung auch ohne Beweisproblem fordern zu können.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 02. Juni 2017.

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