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Makler warnt vor Asylsuchenden als Nachbarn

Unsere Leser besitzen eine Eigentumswohnung; „in der Wohnung darunter leben immer wieder wechselnd rund acht verschiedene Personen, Asylwerber, die sehr laut sind“, so der Mann. Die Wohnung, die nun verkauft werden soll, wurde an einen Makler übergeben. Der warnte die Besitzer: Durch das benachbarte „Asylheim“ sei ein starker Wertverlust zu erwarten.

In Salzburg sei in einem Rechtsstreit über ein Flüchtlingsquartier in privatem Eigentum ein brisantes Urteil ergangen, erklärt dazu Mag. Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesitzerbund. Ein Wohnungsbesitzer sei von einer Miteigentümerin auf Unterlassung geklagt worden, weil seine Räume an das Land für die Unterbringung von Flüchtlingen weitervermietet wurden. Die Frau bekam recht: Ihre Zustimmung wäre erforderlich gewesen.

Die Klägerin sei nicht gefragt worden, ob sie mit der Flüchtlingsunterkunft einverstanden ist. Sie wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Das widerspreche dem Wohnungszweck und dem Wohnungseigentumsrecht. Das Gericht kam zu folgendem Schluss: Für die Vermietung zur Aufnahme von Flüchtlingen hätte eine rechtmäßige Widmungsänderung durch Beschluss der Wohnungseigentümer vorliegen müssen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Im vorliegenden Fall wäre laut Schnögl zu prüfen, welche Widmung das Wohnungseigentumsobjekt aufweist. „Bei Widmung zu Wohnzwecken würde die zitierte Entscheidung nicht zutreffen. Auch eine Beschränkung der Personenzahl in einer Eigentumswohnung gibt es nicht“, so der Experte.

Allerdings müsse der Eigentümer der Wohnung dafür sorgen, dass durch die aufgenommenen Bewohner für die anderen keine Nachteile entstehen. „Unternimmt ein Eigentümer trotz Aufforderung nichts gegen seine beharrlich störenden Mieter (Abmahnung oder gerichtliche Aufkündigung), kann das sogar dazu führen, dass der Eigentümer durch eine entsprechende Klage aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen und seine Wohnung versteigert wird“, erklärt Schnögl.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 31. März 2017.

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