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Kabanen sind zum Wohnen da

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Dr. Stefan Drawetz
Dr. Stefan Drawetz

Kabane ist ein ost-österreichischer Ausdruck für Hütten bzw. Räume in Sommerbädern und nicht zu verwechseln mit bloßen Umkleidekabinen. Etwa in den Wiener Strandbädern Gänsehäufel und Alte Donau werden diese containerartigen Badehütten von Badegästen gemietet und sind außerhalb der Öffnungszeiten des Bades zugänglich und zum Übernachten geeignet.

Es stellte sich nun die Frage, ob es sich um eine Vermietung zu Wohnzwecken handelt und daher 10% Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist. Das Finanzamt unterwarf die Erlöse aus der Kabanenvermietung dem Umsatzsteuersatz von 20%, da ein dauerhaftes Wohnen in einem 8m² großen, einfach möblierten Container nicht möglich sei, und aufgrund der Versetzbarkeit keine Steuerbefreiung zur Anwendung gelange.

Der Verwaltungsgerichtshof kam im März 2018 zu einem anderen Ergebnis: Kabanen sind auf ein Betonfundament aufgesetzt, an Wasser, Strom und Kanal angeschlossen und ein Abbau ist nur schwer möglich. Zusätzlich sind Kabanen mit einer Schlaf-, Waschund Kochgelegenheit ausgestattet, und das Wohnbedürfnis könnte ganzjährig befriedigt werden, wodurch eine Vermietung zu Wohnzwecken vorliegt.

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