Jahresrückblick und Ausblick auf 2023
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund, Landesverband Steiermark blickt auf ein gelungenes Jahr zurück und freut sich voll Energie und Tatendrang auf das Jahr 2023.
Wir blicken zurück auf das vergangene Jahr, in dem wir unseren Mitgliedern viele hilfreiche Tipps rund um die Themen Eigentum und Vermietung geben konnten. So langten beim Beratungsteam des Grund- und Hausbesitzerbundes Steiermark im Jahr 2022 über 15.000 telefonische, persönliche und schriftliche Anfragen ein.
Ein weiteres von unseren Mitgliedern stark nachgefragtes Service sind unsere kostenlosen Mietvertragsformulare sowie über 100 weitere Formulare und Infoblätter, wie z.B. für Mietzinserhöhungen oder Wertsicherungen.
Da es für Vermieter auf Grund der immer komplexer werdenden Rechtslage und laufenden Gesetzesnovellen im wohnrechtlichen Bereich immer schwieriger wird, den Überblick zu behalten und kostspielige Fallstricke zu vermeiden, wurden im Jahr 2022 15 Veranstaltungen zu aktuellen Themen des Miet- und Wohnrechts abgehalten.
So fand am 29. April 2022 der 5. Steirische Eigentümertag 2022 via Live-Stream aus dem Schlossbergsaal in Graz statt. Ein besonderes Highlight war der Vortrag des bekannten Meinungsforschers und Politologen Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter Filzmaier. Seine Ausführungen und Analysen rund um das Thema „Wohnen als Thema der Politik“ fanden breiten Anklang. Viele überraschende und auch strategisch höchst interessante Ansätze sorgten beim teilnehmenden Online-Publikum für Begeisterung.
Ein weiterer Schwerpunkt des 5. Steirischen Eigentümertags war der Vortrag des Steuerexperten und Leiter der Steuerarbeitsgruppe des ÖHGB, Herr Dr. Stefan Drawetz, in dem dieser ausführlich über die neue, ökosoziale Steuerreform informierte, die Steuerentlastungen und Boni für viele bringen soll.
Im Mittelpunkt des Vortrages von Herrn DI Jan Fath, Experte für Wohnbau und Energiedienstleistungen der Energie Steiermark, standen die Energieeffizienz, die Digitalisierung und die E-Mobilität.
Im Bereich des Wohnrechts gab der Wohnrechtsexperte Herr FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer in seinen Vorträgen einerseits einen Überblick zu aktuellen mietrechtlichen Themen und andererseits zu den Änderungen durch die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes.
Relevante Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes durch die Novelle 2022 sind unter anderem:
- Erleichterung bei der Mehrheitsfindung durch Beschlussfassung (für alle Beschlüsse ab 01.07.2022):
- Für die Mehrheit im Rahmen der Beschlussfassung (egal ob in einer Eigentümerversammlung oder durch Umlaufbeschluss) ist entweder die Mehrheit der Stimmen nach Miteigentumsanteilen ausschlaggebend oder die Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen nach Miteigentumsanteilen, die zumindest 1/3 aller Miteigentumsanteile erreichen muss.
- Bei der Beschlussfassung muss ab 01.07.2022 auf diese neue gesetzliche Regelung des § 24 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz hingewiesen werden und darauf, dass ein mehrheitliches Unterbleiben der Stimmabgabe eine wirksame Beschlussfassung nicht verhindert.
- Mindestdotierung Rücklage von € 0,90 pro m² Nutzfläche und Monat (ab 01.07.2022)
- Ausnahmen von der Mindestdotierung: besonderes Ausmaß der bereits vorhandenen Rücklage; erst kurz zurückliegende Neuerrichtung bzw. Sanierung des Gebäudes; bei Einzel- oder Reihenhäusern im Wohnungseigentum wird die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft für die Erhaltung allgemeiner Teile und die Behebung ernster Schäden am Wohnungseigentumsobjekt durch den einzelnen Wohnungseigentümer übernommen (= abweichende Erhaltungsvereinbarung)
- Erleichterungen für die Schaffung von Barrierefreiheit und für den Einbau von E-Ladestationen – Aufnahme in den Katalog der privilegierten baulichen Änderungen
Gemeinsam mit dem Wirtschaftsbund Graz Innere Stadt lud der Grund- und Hausbesitzerbund Steiermark zu einem Expertentag zum Thema „Verkauf & Vermietung von Immobilien“ am 30. November 2022 auf die Murinsel ein. Den Exklusiv-Vortrag hielt Herr Univ. Doz. KommR Christian Hrdliczka, Fachgruppenobmann-Stv. der Wirtschaftskammer Wien. Über 900 interessierte Teilnehmer nahmen persönlich oder online teil. Der Expertentag war ein voller Erfolg und wurde von unseren Mitgliedern dankend angenommen. 50 Gratis Expertentipps können auf www.hausbesitzer.at angefordert werden.
Ausblick auf 2023
Nutzen Sie weiterhin unser umfangreiches Serviceangebot, dass stetig erweitert wird:
- Persönliche Beratung für Mitglieder in der Geschäftsstelle als auch telefonische Beratung und Auskunftserteilung per E-Mail und via Internet per Zoom.
- Sprechstunde des Präsidenten, Herrn RA Mag. Dr. Alexander Klein, LL.M
- Rechtliche Erstberatung durch unsere Verbandsanwälte Herrn RA Mag. Dr. Alexander Klein, LL.M und Herrn RA Mag. Philip Rock. Anmeldung unter office@hausbesitzer.at
- Digitale Serviceplattform
- Webinare und Veranstaltungen
- Mietvertragsmuster
- Bonitätsauskunft von Mietern
- Grundbuchs- und Firmenbuchabfragen
- Mietrecht & Steuern aktuell
- Zugang zum Handwerker-Pool
- u.v.m., weitere Informationen finden Sie auf www.hausbesitzer.at
Ausweitung unserer Beratungs- und Informationstätigkeit auf Facebook:
- Kennen Sie schon unsere Facebookseite?
- Auf Grund zahlreicher Anregungen unserer Mitglieder werden wir in Hinkunft vermehrt Artikel zu wichtigen wohnrechtlichen Belangen oder aktuelle Entscheidungen der Gerichte dazu veröffentlichen – bleiben Sie „up-to-date“ und informieren Sie sich dazu und besuchen Sie unsere Facebookseite!
- Sie finden dort laufend aktuelle Themen rund um die Vermietung und zum Wohnungseigentum.
Novelle des Maklergesetzes – Einführung des „Bestellerprinzips“:
Voraussichtlich ab 01.07.2023 gibt es eine weitreichende Änderung des Maklergesetzes durch die Einführung des „Bestellerprinzips“. Kurzgefasst in einem Satz: Wer bei Vermietung den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Der andere (in der Regel der Mieter) kann nicht zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet werden. Für Eigentümer wird die Vermittlung ihrer Mietimmobilien über die Beauftragung eines Maklers durch die Einführung des Bestellerprinzips somit kostspieliger werden. Auch besteht die Gefahr, dass Vermieter – die keinen Makler beauftragen – aus Unkenntnis falsche Angaben machen (z.B. im Exposé), was zu rechtlichen Problemen führen kann.
Sobald die Novelle des Maklergesetzes beschlossen ist, werden wir unsere Mitglieder über die gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis in einem eigenen Sonder-Newsletter informieren. Eingedenk unseres Leitmottos „Vermiete nie ohne Beratung“ möchten wir unseren Mitgliedern auf Grund dieser weitreichenden Änderungen und gravierenden Auswirkungen für die Vermietung unterstützend zur Verfügung stehen.
Neujahrsempfang 2023
Für einen gelungenen Start ins neue Jahr laden wir Sie als unser geschätztes Mitglied sowie Interessierte ein, am Neujahrsempfang des Grund- und Hausbesitzerbundes Steiermark teilzunehmen.
Ein eigener Schwerpunkt „Wohnrecht“ mit einem Fachvortrag von Herrn FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer ist für Sie die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen zu informieren. Zudem bietet sich hier die Möglichkeit, Rechtsfragen aus der täglichen Praxis direkt mit dem Wohnrechtsexperten zu erörtern. Weiters können Sie Fragen rund um die Vermietung und zum Wohnungseigentum an unsere Juristinnen bei unserem Messestand stellen.
Ebenso werden die Bereiche Bauberatung, Sicherheit für Haus und Wohnung sowie alternative Energiesysteme wie Photovoltaik im Mittelpunkt stehen. Von der Basisplanung über Fördermöglichkeiten bis zu den Parametern in der Umsetzung. Das ist DIE Gelegenheit für Sie, ein informatives Erstgespräch mit Experten der einzelnen Fachbereiche zu führen.
Darüber hinaus warten nicht nur Expertisen und Fachvorträge auf Sie, sondern unter anderem auch ein Gutschein für unsere online Vermieter-Fibel mit vielen Praxis-Tipps rund um das Thema Vermietung. Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen!
Eine Gratis-Messe-Eintrittskarte liegt für Sie bereit. Sie können sich zu dieser Veranstaltung unter www.hausbesitzer.at anmelden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!