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Ist untervermieten rechtens?

Mag.jur. Gerhard Schnögl
Mag.jur. Gerhard Schnögl

Frage: Wir sind draufgekommen, dass eine von zwei Wohnungen, die wir vermietet haben, vom Hauptmieter an eine andere Person untervermietet wird. Ist das rechtens?

Mag. Gerhard Schnögl: Eine Altmieterin hat offensichtlich neben der selbst genutzten Wohnung noch eine zweite Wohnung angemietet, die sie untervermietet bzw. weitergibt. Ob und inwieweit das rechtmäßig ist, hängt vom Inhalt des abgeschlossenen Mietvertrages ab. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob dieses Recht im Mietvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde. Enthält der Mietvertrag keine Regelung, ist der Mieter berechtigt, Untermietverträge abzuschließen. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sind die Möglichkeiten des Vermieters, die Untervermietung zu verbieten, eingeschränkt. Der Vermieter kann lediglich die gänzliche Untervermietung untersagen. Auch darf der Mieter keinen unverhältnismäßig hohen Untermietzins verlangen und die Anzahl der Bewohner darf die Anzahl der Wohnräume nicht übersteigen. Im Anwendungsbereich des ABGB ist die Untersagung des Untermietrechts unbeschränkt möglich.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 12. November 2015.

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