Investiere nie ohne Beratung!
Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).
Zur Unterstützung der Wirtschaft hat die österreichische Bundesregierung eine befristete Investitionsprämie konzipiert. Diese ist bei der Förderungsgesellschaft der Republik „aws“ zu beantragen. Diese Förderung steht nur Unternehmern i.S. des Unternehmensgesetzbuchs zu, jedoch stellen die jüngst wieder überarbeiteten näheren Ausführungen zur Investitionsprämie klar: Auch Vermieter können somit Förderungswerber sein, wenn mehr als fünf Mietgegenstände vermietet werden („Fünf-Objekt-Grenze“).
Es sind allerdings enge Grenzen zu beachten: Generell nicht gefördert werden z.B. der Kauf von Wohnungen, der Bau und Ausbau von Gebäuden zur Vermietung an Privatpersonen sowie Investitionen in sog. nicht betriebsnotwendiges Vermögen. In Frage kommen aber durchaus beispielsweise der Bau von Büround Gewerbeobjekten, Lifteinbauten oder die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen.
Achtung: Der Startschuss muss zwischen dem 01.08.2020 und 28.02.2021 erfolgen und die Investition in den meisten Fällen schon bis spätestens 28.02.2022 komplett abgeschlossen sein. Die Förderhöhe beträgt allgemein 7% der förderfähigen Investitionen und 14% im Bereich der Ökologisierung.