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ImmoESt - Sind 1.000m² genug oder zu viel?

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Einkünfte aus dem Verkauf von privaten Grundstücken unterliegen der Immobilienertragsteuer, es sei denn eine Steuerbefreiung greift. Die wichtigste Befreiung ist die Hauptwohnsitzbefreiung, nach der die Veräußerung von „Eigenheimen“ befreit ist, die dem Verkäufer eine gewisse Zeit als Hauptwohnsitz gedient haben.

Ein- und Zweifamilienhäuser können „Eigenheim“ im Sinne dieser Bestimmung sein; auch der dazugehörige Garten gehört grundsätzlich dazu. Allerdings war seit Jahren strittig, ob stets die ganze Liegenschaft steuerfrei verkauft werden kann, wie es auch das Bundesfinanzgericht 2015 judiziert hatte, oder nur das Gebäude plus max. 1.000m² Grund, wie es die Einkommensteuerrichtlinien vorsehen.

Nun hat der VwGH entschieden – und die Entscheidung führt wohl zu noch größerer Unsicherheit: Nicht 1.000m² sondern nur jener Teil des Grundstücks ist steuerbefreit, der nach der allgemeinen Verkehrsauffassung üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist. Sie wissen eh, wie viel das ist?

Arme Notare, Rechtsanwälte und Berater, die für die korrekte und verwaltungsökonomische Besteuerung sorgen sollen! Da wäre wohl der Gesetzgeber gefordert, Klarheit zu schaffen.

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