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ImmoESt - Keine Hauptwohnsitzbefreiung II für Mieter

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Dr. Stefan Drawetz
Dr. Stefan Drawetz

Bereits in der vorigen Ausgabe haben wir uns mit der Befreiung von der Immobilienertragsteuer beschäftigt: Grundsätzlich greift eine der beiden Hauptwohnsitzbefreiungen bei der Veräußerung von privaten Grundstücken, wenn die Immobilie von der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre oder in den letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde und dieser nun aufgegeben wird.

Voraussetzung ist, dass eine Eigentumswohnung im Inland vorliegt, worunter nach dem Bundesfinanzgericht ein Gebäude im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers zu verstehen ist. Die in einem Mietvertrag eingeräumte Kaufoption verschafft dem späteren Verkäufer nicht die geforderte Rechtsstellung, sodass bei einem Mietkaufmodell, jene Zeiten, in denen der spätere Verkäufer noch Mieter war, nicht in die Berechnung einbezogen werden. Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt laut BFG selbst dann nicht zur Anwendung, wenn eine Mietwohnung bereits zehn Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat und erst anschließend aufgrund der Inanspruchnahme eines vereinbarten Mietkaufmodelles erworben und nach kurzer Zeit wieder verkauft wird.

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