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ImmoESt - Hauptwohnsitzbefreiung doch auch für Mieter

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Dr. Stefan Drawetz
Dr. Stefan Drawetz

Im Jänner-Beitrag habe ich von einer Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes zur Immobilienertragsteuer berichtet. Darin urteilte das Gericht, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nicht greift, wenn die Wohnung dem Verkäufer zwar zumindest fünf der letzten zehn Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat, er aber in dieser Zeit nur Mieter und noch nicht Eigentümer war.

Nahezu zeitgleich, am 24. Jänner, hat nun der Verwaltungsgerichtshof gegenteilig entschieden und damit den Anwendungsbereich der Hauptwohnsitzbefreiung erheblich erweitert. Nach dieser Rechtsprechung kommt es nur darauf an, dass der Verkäufer die Wohnsitzzeiten erfüllt, nicht jedoch darauf, ob er in dieser Zeit bereits der Eigentümer des Objekts war.

Zum inzwischen wiederholten Mal führt das Höchstgericht aus, dass es der Zweck der Befreiung ist, dass der Veräußerungserlös ungeschmälert zur Schaffung eines neuen Hauptwohnsitzes zur Verfügung steht. Eine – im Vergleich zu einem dauerhaften Eigentümer – andernfalls gegebene Schlechterstellung eines Mieters, der die Wohnung erst später erworben hat und anschließend veräußert, sei nicht zu rechtfertigen.

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