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ImmoESt bei WE-Gemeinschaften

Kommentar von Dr. Stefan Drawetz (Steuerexperte, Leiter der Steuergruppe vom ÖHGB).

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft beschließt, die ehemalige Hausmeisterwohnung oder den Dachboden zu parifizieren und zu verkaufen. Die Ermittlung der von jedem Wohnungseigentümer zu bezahlenden Immobilienertragsteuer ist kompliziert.

Zunächst ist für jeden Einzelnen festzustellen, ob ein Alt- oder Neufall vorliegt. Ein Altfall ist es idR dann, wenn eine Wohnung vor dem 31.3.2002 gekauft worden ist, selbst wenn sie danach weitergeschenkt/vererbt wurde. Für Altfälle besteht die Möglichkeit der einfachen Besteuerung mit 4,2% vom anteiligen Verkaufspreis. Bei den Neufällen dagegen fallen 30% von der Differenz zwischen anteiligem Verkaufspreis und anteiligen Anschaffungskosten an. Diese Berechnung kann schwierig sein.

Das Steuerrecht bietet daher auch eine Pauschalsteuer für alle Wohnungseigentümer in Höhe von 18% vom Verkaufspreis an. Dies ist nur zulässig, wenn die WEG aus mehr als fünf Eigentümern besteht und der Verkaufspreis insgesamt max. € 150.000 beträgt.

So einfach diese Pauschalvariante zu berechnen ist, ist sie doch zumeist sehr teuer. Je kleiner die Zahl der Eigentümer, desto eher ist davon abzuraten. Lassen Sie sich beraten!

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