Immobiliendurchschnittspreise – Statistik Austria
03/2017 © ÖGWT
Seit 1.1.2016 ist bekanntlich bei unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken im Familienverband oder im Rahmen von Umgründungen bzw bei Anteilsvereinigungen/-übertragungen der Grundstückswert anstelle des bisherigen dreifachen bzw zweifachen Einheitswerts als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer anzusetzen. Zur Ermittlung dieses Grundstückswerts gibt der Gesetzgeber drei Möglichkeiten vor:
- das pauschale Sachwertermittlungsverfahren oder
- die Wertermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels oder
- der Nachweis des Verkehrswerts des Grundstücks durch ein Immobiliensachverständigengutachten.
Für Erwerbsvorgänge, für die die Steuerschuld nach dem 31.12.2016 entsteht, dürfen als Immobilienpreisspiegel ausschließlich die von der Statistik Austria veröffentlichten Immobilien-Durchschnittspreise herangezogen werden. Die Werte können auf der Homepage der Statistik Austria abgerufen werden.