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Heizung abschalten oder nicht?

Mag.jur. Gerhard Schnögl
Mag.jur. Gerhard Schnögl

Mag. Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesitzerbund über die Sommerabschaltung der Heizungsanlage.

Frage: Wir diskutieren in unserer Eigentümer-Wohnhausanlage darüber, ob wir heuer im Sommer die Heizungsanlage durchlaufen lassen oder ganz abschalten sollen. Welche Möglichkeiten gibt’s?

Mag. Gerhard Schnögl: Eine gesetzliche Vorschrift, dass Heizanlagen im Sommer abgeschaltet werden müssen, gibt es nicht.

Alte Heizungsanlagen sollten mit Ende der Heizperiode generell auf „Aus“ geschaltet werden, außer das Warmwasser muss über die Zentralheizung aufgewärmtwerden. Anlagen gehören bereits ab zehn Jahren zu den alten Modellen.

Moderne Heizungsanlagen, also die witterungsgeführten, schalten sich je nach Außentemperatur automatisch aus (üblicherweise bei 17 Grad). Sollte die Außentemperatur darunter fallen, schaltet sich die Heizung automatisch ein. Bei gut gedämmten Häusern kanndiese Abschaltgrenze auf 12 Grad Außentemperatur hinuntergesetzt werden. Eventuell sollte man die Einstellungen vom Fachmann überprüfen lassen oder in der Bedienungsanleitung der Steuerung nachlesen. In regelmäßigen Abständen sollte man die Temperaturfühler checken.

Ob die Heizanlage im Sommer abgeschaltet wird, dürfte eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung sein. Die Minderheitseigentümer haben eine
diesbezügliche Entscheidung der von der Mehrheit beschlossenen ordentlichen Verwaltung hinzunehmen. Zur Beschlussfassung bietet sich die Abhaltung einer Eigentümerversammlung an.

Die Heizkosten sind immer auf alle Miteigentümer aufzuteilen, nicht nur auf jene, die durchheizen wollen.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 16. März 2018.

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