Hausverwaltung für Indexanpassung haftbar?

Frage: Die Hausverwaltung hat über mehrere Jahre nie Indexanpassungen durchgeführt. Ist sie dafür haftbar?
Mag. Gerhard Schnögl: Verletzt der Verwalter seine Pflichten, so kann er gegenüber dem Hauseigentümer schadensersatzpflichtig sein. Dieser Fall tritt ein, wenn er schuldhaft eine gesetzliche oder vertragliche Regelung verletzt und dadurch dem Hauseigentümer einen Schaden zufügt. Zu den Pflichten des Verwalters gehört im Allgemeinen auch die Überwachung der Mietverträge in Hinblick auf eine mögliche Indexanpassung, bei deren Vernachlässigung sich eine Schadensersatzpflicht des Verwalters ergeben kann.
Schadenersatzansprüche sind binnen drei Jahren geltend zu machen.
Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Kleinen Zeitung am 22. August 2015.